Systematischer Aufbau der Gerätekennzeichnung nach ATEX Produktrichtlinie 94/9/EG

Werden Drucksensoren und andere Feldgeräte in Umgebungen von brennbaren Gasen und Stäuben eingesetzt, so unterliegen sie der Kennzeichnungspflicht nach der ATEX Produktrichtlinie 94/9/EG. Die Kennzeichnung von Drucksensoren beinhaltet neben der Zulassungsstelle und der Zulassungsnummer für den Anwender wichtige Informationen. So bedeutet zum Beispiel ein „X“ nach der Zulassungsnummer, dass besondere Bedingungen bei der Verwendung des Gerätes zu beachten sind. Diese sind wahlweise der jeweiligen Bedienungsanleitung oder dem Zulassungsdokument zu entnehmen. Die Gerätekennzeichnung nach ATEX gibt jedoch vor allem Aufschluss auf die möglichen Einsatzbereiche und die verwendete Schutzart des Drucksensors: Explosionsgruppe:     I Bergbau, II sonstige Einsatzbereiche Geräteklasse:           Einsatz in Zone 0/20 im Bereich von brennbaren Gasen(1G), Stäuben (1D)                                Einsatz in Zone 1/21 im Bereich von brennbaren Gasen (2G), Stäuben (2D)                                Einsatz in Zone 2/22 im Bereich von brennbaren Gasen (3G), Stäuben (3D) Jedoch gibt es auch Geräte, bei denen nur bestimmte Teile in andere Zonen eingebaut werden dürfen, so erlaubt z. B. ein Drucksensor der Kennzeichnung 1/2G den Einbau in einen Tank, dessen Inhalt brennbar ist. Die Elektronik befindet sich aber auf der Tankaußenseite und somit in Zone 1. Beispiele für Schutzarten:                           i             Eigensicherheit               (Begrenzung der elektrischen Zündenergie durch Begrenzung von Strom und Spannung)               ia für Zone 0 oder Zone 20 (für Zone 20 auch iaD)               ib für Zone 1 oder Zone 21 (für Zone 21 auch ibD)               ic für Zone 2               (weitere Informationen) d           druckfeste Kapselung, geeignet für Zone 1/21 und 2/22 n           nicht funkend, geeignet für Zone 2/22 m          Vergusskapselung, geeignet für Zone 1/21 und 2/22 Gasgruppe und Temperaturklasse (mehr Informationen):  z. B. IIC T1 für Wasserstoff