Eine wichtige Datenblattspezifikation für industrielle Messgeräte im Allgemeinen und Drucksensoren im Besonderen ist die sogenannte Schutzart. Ich wurde in diesem Zusammenhang schon öfter auf einen vermeintlichen Schreibfehler im Datenblatt des elektronischen Druckschalters PSD-30 hingewiesen, denn dort steht, dass das Gerät sowohl IP65 als auch IP67 erfülle. Und ja, das ist absolut richtig! Klingt komisch? Ist aber so! Die Erklärung hierfür ist übrigens recht einfach. Sie besteht darin, dass sich die beiden Schutzarten und damit die zugrundeliegenden Tests komplett unterscheiden und die vermeintlich „höhere“ Schutzart IP67 nicht auch gleichzeitig die Schutzart IP65 abdeckt bzw. beinhaltet! Der PSD-30 wurde für beide Schutzarten ausgelegt und getestet. Nicht nur WIKA- interne Prüfungen belegen dies, sondern auch externe Tests durch unabhängige Prüfinstitute, die zum Beispiel im Rahmen der UL-Zulassung durchgeführte wurden. Um das „Geheimnis“ der beiden Schutzarten zu lüften, hier nun die technische Erklärung: Gemäß IEC 60529 legt die erste Kennziffer den Schutz „gegen Eindringen von festen Fremdkörpern“ und die zweite Kennziffer den Schutz „gegen Eindringen von Wasser“ fest. Beide für den PSD-30 genannten Schutzarten belegen ein „staubdichtes“ (IP6x) Betriebsmittel und Schutz gegen „Strahlwasser“ (IPx5), sowie „zeitweiliges Untertauchen“ (IPx7). Nicht jedes Gerät, was gegen Untertauchen geschützt ist, hält auch Strahlwasser stand und umgekehrt ist nicht jedes strahlwassergeschützte Gerät auch gegen Untertauchen geschützt. Ein kleiner, aber in manchen Anwendungen wichtiger Unterschied. Der elektronische Druckschalter PSD-30 erfüllt also die Schutzart IP65, d. h. er ist staubdicht und gegen Strahlwasser geschützt. Er erfüllt auch die Schutzart IP67, d. h. er ist zusätzlich auch gegen kurzzeitiges Untertauchen in Wasser geschützt.