Die EG-Richtlinie 2002/95/EG (besser bekannt als RoHS) wirft, selbst in Zeiten, in denen RoHS konforme Produkte eigentlich ein „must have“ geworden sind, immer wieder Fragen über deren Definition/Inhalt auf.  Die Abkürzung RoHS steht für Restriction of (the use of certain) Hazardous Substances und ist zunächst einmal eine EG-Richtlinie.  Im Europäischen Raum  ist RoHS in der EG-Richtlinie 2002/95/EG zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten abgebildet.  Die Einhaltung der RoHS-Richtlinie ist ein sehr ehrgeiziges Vorhaben und eine wahre Herausforderung für die Elektroindustrie. Ursprünglich war es das Ziel, gefährliche Stoffe aus den Produkten zu 100 % zu entfernen. Dies konnte jedoch nicht umgesetzt werden, da es in vielen Bereichen unmöglich war, auf manche Stoffe völlig zu verzichten. Aus diesem Grund hat man sich auf klar definierte Grenzwerte geeinigt.  Die beiden wichtigsten und am häufigsten auftretenden Stoffe sind dabei zum einen Blei und zum anderen die sogenannten „Flammhemmer“. Hier eine kurze Aufstellung der Stoffe, die nur bis zu einem genau definierten Grenzwert enthalten sein dürfen:
  1. Blei
  2. Quecksilber
  3. Cadmium
  4. Sechswertiges Chrom
  5. Polybromierte Biphenyle (PBB)
  6. Polybromierte Diphenylether (PBDE)
Die festgelegten Grenzwerte sind dabei folgende: Maximal 0,01% (Gewichtsprozent) Cadmium Maximal je 0,1% (Gewichtsprozent) Blei, Quecksilber, sechswertiges Chrom, PBB und PBDE. Was bedeutet das jetzt konkret für Hersteller bzw. Anbieter von Elektro- und Elektronikgeräten? Ganz einfach: die oben aufgeführten Stoffe dürfen im Produkt nur bis zu den o. g. zulässigen Grenzwerten enthalten sein, wenn das Produkt als „RoHS-konform“ eingestuft bzw. deklariert werden soll. Weitere Blog-Artikel zum Thema RoHS: RoHS-konfome Drucksensoren RoHS-konform ungleich bleifrei